Um die Software effizient und langfristig nutzen zu können, ist der Abschluß eines Softwarepflegevertrages bei der Kaufversion obligatorisch für das erste Jahr. Sie erhalten durch diesen Vertrag automatisch alle erforderlichen Informationen, Programmneuerungen, Updates, Anpassungen an gesetzliche Änderungen, neue Schnittstellen sowie die Erweiterung der Gewährleistung für die Laufzeit des Vertrages.
tophandwerk 1 Arbeitsplatz 40,00 € mtl.
tophandwerk 2 Arbeitsplätze 50,00 € mtl.
tophandwerk 3 Arbeitsplätze 60,00 € mtl.
tophandwerk 4 Arbeitsplätze 70,00 € mtl.
Ein monatlicher Zuschlag von 10,00 € wird für jeden weiteren Arbeitsplatz berechnet.
Wir liefern ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1) Die Funktion der Software, insbesondere der Schnittstellen, kann nur mit einem aktiven Software-Pflegevertrag garantiert werden.
Stand Januar 2023