Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Wie Sie vermutlich bereits aus der Presse erfahren haben, wurde am 13. September 2022 vom Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland gefällt. Dem vorausgegangen war eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) welcher bereits im Mai 2019 die Arbeitgeber der Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet hat, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung zur Verfügung zu stellen. Bislang wurde diese Vorgabe noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Das dürfte sich durch das BAG Urteil nun aber zügig ändern.
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